Multisports - Kierspe    

Badminton-Treff Kierspe              

 

Spielordnung für die Jahresrangliste

  1. Die Jahresrangliste dient der Ermittlung des Freizeitmannschaftsmeisters der Freizeitmannschaft des Badminton-Treffs Kierspe im multisports-Kierspe. Der Erstplatzierte der Jahresrangliste zum 30.11. des jeweiligen Jahres ist Freizeitmannschaftsmeister. Im Dezember jedes Jahres finden keine Freizeitmannschaftsranglisten-Spiele.statt.
     
  2. Der Freizeitmannschaftsmeister sowie der Zweit- und Drittplatzierte werden jeweils im Dezember mit einer Urkunde und Medaille geehrt. Der Freizeitmannschaftsmeister_erhält_zudem_einen_Pokal.
     
  3. Bei den Forderungsspielen finden die aktuellen Badminton-Regeln Anwendung.
     
  4. Jeder Spieler darf den Spieler, der in der Freizeitmannschaftsrangliste einen oder zwei Plätze besser platziert ist  herausfordern.
     
  5. Es ist für die Ausspielung der Freizeitmannschaftsranglistenplätze nur die Forderung maßgeblich, die dem Vereinsmitglied Klaus Afflerbach(=Verwalter der Freizeitmannschaftsrangliste) mündlich, fernmündlich, per e-mail, Textnachricht mitgeteilt wird.
     
  6. Bei mehreren Forderungen des gleichen Herausgeforderten ist nur die zeitlich erste Forderung zu berücksichtigen, die Klaus Afflerbach auf einem der in Punkt 5 genannte Kommunikationswege erreicht. Misslingt das Zustellen der Forderung über einen der genannten Kommunikationswege, liegt dies im Verantwortungsbereich des Forderers.
     
  7. Der Herausgeforderte hat drei Wochen Zeit, mit dem Herausforderer einen Termin für das Forderungsspiel zu vereinbaren und das Forderungsspiel durchzuführen. Die Frist wird bei Forderungen im November des jeweiligen Jahres, ggf. soweit verkürzt, dass im Dezember jedes Jahres keine Freizeitmannschaftsranglisten-Spiele stattfinden.
     
  8. In den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen finden keine Freizeitmannschaftsranglisten-Spiele statt. Die Drei-Wochen-Forderungsspielzeit bezieht sich daher nicht auf die Zeiträume der jeweiligen Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen.
    Die Freizeitmannschaftsranglisten-Spieler können in den Schulsommerferien des Landes Nordrhein-Westfalen bei Einigung untereinander  von Regel 8 Satz 1 und 2 abweichen und Freizeitmannschaftstsranglisten-Spiele austragen.
     
  9. Können sich der Herausforderer und der Herausgeforderte auf keinen Spieltermin einigen, gilt der letztmögliche  Trainingstermin innerhalb der Drei-Wochen-Forderungsspielfrist als Forderungs-Spieltermin. Die Frist wird bei Forderungen im November des jeweiligen Jahres ggf. soweit verkürzt, dass im Dezember jedes Jahres keine Freizeitmannschaftsranglisten-Spiele stattfinden.
     
  10. Für den Spieler, der den Ausfall oder den Abbruch eines festgesetzten Spiels zu vertreten hat, geht das ausgefallene oder abgebrochene Spiel mit 0:21, 0:21, 0:21 verloren. Sofern beide Spieler den Ausfall oder den Abbruch zu vertreten haben, gilt das ausgefallene oder abgebrochene Spiel als nie vereinbart.
     
  11. Hat den Spielausfall niemand zu vertreten, sodass das Forderungsspiel als nie vereinbart gilt, und fordert der damalige Herausforderer erneut den Herausgeforderten, so gilt für das zweite Forderungsspiel zwischen den beiden Spielern abweichend von der ursprünglichen Forderungs-Spielfrist eine Spielfrist von zwei Wochen.
    Können sich der Herausforderer und der Herausgeforderte auf keinen Spieltermin in der zweiten Forderungs-Spielfrist einigen, gilt der letztmögliche Trainingstermin innerhalb der Zwei-Wochen-Forderungs-Spielfrist als Forderungs-Spieltermin.
     
  12. In der besagten zweiten Forderungs-Spielfrist kann ein Spielausfall nicht durch akute Krankheit oder aus sonstigen Gründen als nicht zu vertreten zugunsten eines der beiden Spieler gewertet werden. Einzig, wenn beide Spieler den Spielausfall zu vertreten haben, gilt auch das zweite Forderungsspiel als nie vereinbart.
     
  13. Sofern auch das zweite Forderungsspiel, nachdem bereits das erste als nie vereinbart gilt, als nie vereinbart zu werten ist, besteht zwischen dem Herausforderer und Herausgeforderten eine Forderungsspiel-Sperre von drei Wochen, auch hinsichtlich Forderungen zwecks Ausspielung eines anderen Freizeitmannschaftsranglisten-Platzes zwischen den beiden Spielern. Die Forderungsspiel-Sperre beginnt nach dem Tag des zweiten ausgefallenen Forderungs-Spieltermins.
     
  14. Spieler haben den Ausfall eines vereinbarten Spieles im Falle von Krankheit, die durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und die maximal 3 Tage vor dem Forderungsspieltermin auftritt und auch am Forderungsspieltermin vorliegt (=akute Krankheit), nicht zu vertreten. Das deswegen ausfallende Spiel gilt als nie vereinbart.
     
  15. Der besagte kranke Spieler hat den Spielausfall davon abweichend jedoch auch im Falle der vorbezeichneten akuten Krankheit zu vertreten, wenn der Spielausfall in der dritten und damit letzten Woche des Forderungsspielzeitraums liegt.
     
  16. Liegt eine ärztlich attestierte Krankheit bereits am Tage der Forderung vor und kann der kranke Spieler deshalb nicht am Forderungsspiel innerhalb des Forderungsspielzeitraumes von drei Wochen teilnehmen, so hat der besagte kranke Spieler den Spielausfall zu vertreten.
  1. Das ärztliche Attest ist auf Verlangen des vom Spielausfall betroffenen Konkurrenten diesem unverzüglich vorzulegen.
     
  2. Spieler haben den urlaubs- oder berufsbedingten Forderungsspielausfall zu vertreten.
     
  3. Wird ein Spieler herausgefordert oder fordert er heraus, darf er sich erst nach Austragung des bereits vereinbarten Forderungsspieles für ein neues / anderes Forderungsspiel mit einem Herausforderer oder Herausgeforderten verabreden.
     
  4. Nachdem das Forderungsspiel ausgetragen wurde, kann das nächste Forderungsspiel zwischen den beiden Kontrahenten um den gleichen Freizeitmannschaftsranglistenplatz frühestens nach Ablauf von drei Wochen gefordert und durchgeführt werden, sofern es dann noch aufgrund der Freizeitmannschaftsranglisten-Position der beiden Kontrahenten möglich ist.
     
  5. Der Herausforderer nimmt, sofern er sein Spiel gegen den geforderten gewinnt, dessen Platz ein und der Geforderte stattdessen des Platz des Herausforderers.
     
  6. Die Forderungsspiele sind Zwei-Gewinnsatz-Spiele. (Es kann also maximal drei Sätze pro Forderungsspiel geben.) Die Einspielzeit für das jeweilige Forderungsspiel beträgt maximal 10 Minuten.
     
  7. Das genaue Spielergebnis (inklusive der Angabe der Satzpunkte) wird Klaus Afflerbach mitgeteilt. Es gilt Nr. 5 dieser Freizeitmannschaftsranglisten-Regeln hinsichtlich der Kommunikationswege zur Mitteilung des Spiel-Ergebnisses unter Ausschluss des mündlichen und fernmündlichen Kommunikationsweges.
     
  8. Freizeitmannschaftsranglisten-Spieler werden aus der Freizeitmannschaftsrangliste entfernt, wenn sie erklärt haben , nicht mehr an den  Freizeitmannschaftsranglisten-Spielen teilzunehmen oder nicht mindestens ein Forderungsspiel pro Kalenderjahr bestritten haben.

    Sollte der Freizeitmannschaftsranglisten-Erste nicht mindestens ein Forderungsspiel pro Kalenderjahr bestreiten, weil er im Kalenderjahr nicht herausgefordert wurde, wird er abweichend von Regel 25  Satz 1 nicht aus der Freizeitmannschaftsrangliste entfernt, bzw. bleibt auf Platz 1 der Freizeitmannschaftsrangliste.
     
  9. Beim Ausscheiden eines Spielers aus den eben genannten Gründen rücken alle hinter ihm platzierten Spieler um einen Rangplatz nach vorne.
     
  10. Neu startende Freizeitmannschaftsranglisten-Spieler werden in der Freizeitmannschaftsrangliste zu Beginn an letzter Stelle platziert. Bei mehreren Anmeldungen von neuen Spielern entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung (Datum, Uhrzeit) via Klaus Afflerbach über die Platzierung am Ende der Freizeitmannschaftsrangliste.